Neue Fahrgastrechte ab Juni 2023 | Bahnverspätung, wann muss die Deutsche Bahn ein Taxi bezahlen?
Am 7. Juni 2023 gelten neue Regelungen der EU-Fahrgastrechteverordnung. Die Deutsche Bahn (DB) wird die neuen Fahrgastrechte so umsetzen, dass sich die Neurungen auf die allermeisten Kunden nicht auswirken.
Wann darf ein Taxi genutzt werden?
Die Bedingungen für die Nutzung eines Taxigutscheins bei Bahnverspätungen können je nach Verkehrsunternehmen und Tarifbedingungen unterschiedlich sein. In der Regel wird ein Taxigutschein von der Bahn ausgegeben, wenn eine Verspätung dazu führt, dass der Anschlusszug oder das Ziel nicht mehr erreicht werden kann und keine alternative Verbindung zur Verfügung steht.
In vielen Fällen muss die Verspätung eine bestimmte Dauer überschreiten, bevor ein Taxigutschein ausgegeben wird. Diese Dauer variiert je nach Unternehmen und Tarif, kann aber oft bei einer Verspätung von mehr als 20-60 Minuten liegen.
Um sicherzustellen, ob und unter welchen Bedingungen ein Taxigutschein bei Bahnverspätungen genutzt werden kann, ist es am besten, sich direkt an das Verkehrsunternehmen zu wenden oder die entsprechenden Tarifbedingungen zu überprüfen.
Servicenummern der Deutschen Bahn
(Quelle: RS2124 DBSV, 19. April 2021)
Fahrgastrechte im Bahnverkehr
Wann habe ich ein Recht auf die Taxi-Nutzung bei Bahn Verspätungen?
Zitat: "Wenn die fahrplanmäßige Ankunftszeit in die Zeit zwischen 0.00 Uhr und 5.00 Uhr fällt, kann der Fahrgast bei einer Verspätung von mindestens 60 Minuten auch auf ein Taxi umsteigen, wenn keine preisgünstigeren öffentlichen Verkehrsmittel mehr zur Verfügung stehen, um den Zielort zu erreichen".
(Unpünktlichkeit und Ausfall von Zügen im Nahverkehr, o. D. Abgerufen am 17. Februar 2023).
Erfahren Sie mehr zu diesem Thema beim Eisenbahn-Bundesamt unter nachfolgendem Link (Wann darf ich ein Taxi nutzen?):
Taxigutschein der Bahn
Akzeptieren Sie auch Taxigutscheine der Deutschen Bahn AG?
Wir akzeptieren bei Versätung der Bahn alle gängigen Gutscheine der Bahn. Legen Sie diesen einfach dem Fahrer vor und wir rechnen die Fahrtkosten direkt über den Abrechnungspartner der Bahn AG ab.
Schienenersatzverkehr
Der Zug fällt aus! Sie kommen nicht mehr weiter? Kein Problem, fragen Sie einfach beim Service-Point am Bahnhof nach einem Gutschein. Wir rechnen diesen direkt mit der Deutschen Bahn ab. Alternativ fragen Sie uns einfach nach einem Festpreis für die Auswärtsfahrt zu Sonderkonditionen.
Auswärtsfahrten und Fernfahrten
Wenn Ihnen mal kein Taxigutschein ausgestellt wird.
Unser Geheimnis? Wir lieben weitere Fahrstrecken. Kalkulieren Sie einfach vorab Ihren Preis für die Auswärtsfahrt oder Fernfahrt mit unserem Taxirechner. Wir gewähren Ihnen bis zu 20% Rabatt auf den derzeit gültigen Tarif für Fahrten, die über das Koblenzer Stadtgebiet hinaus gehen. Mit uns sicher und günstig zu Ihrem Ziel – auch kurzfristig verfügbar!
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