Krankenfahrten unterliegen strengen gesetzlichen Regelungen und erfordern in vielen Fällen eine Genehmigung durch die Krankenkasse. Auf dieser Seite finden Sie alle wichtigen Informationen zu den rechtlichen Rahmenbedingungen, den Voraussetzungen für eine Kostenübernahme und hilfreiche Tipps, um Ihre Krankenfahrt problemlos zu organisieren.
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AKTUELLE INFORMATION (KT-RL §7)
Eine Krankenfahrt dient dem Transport von Patienten, die aufgrund ihrer gesundheitlichen Verfassung auf ein Fahrzeug angewiesen sind. Damit die Kosten für eine solche Fahrt von der Krankenkasse übernommen werden, müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein, wie zum Beispiel regelmäßige Behandlungen (z.B. Dialyse, Chemotherapie) oder eine eingeschränkte Mobilität.
Damit eine Krankenfahrt genehmigt werden kann, muss eine ärztliche Verordnung vorliegen. Diese wird in der Regel von der Krankenkasse überprüft, bevor sie eine Kostenübernahme zusichert. Wir erläutern Ihnen, welche Bedingungen erfüllt sein müssen und was Sie bei der Beantragung beachten sollten.
Nutzen Sie unser einfaches Prüfschema, um herauszufinden, ob Ihre Krankenfahrt von der Krankenkasse übernommen werden kann. Beantworten Sie einige grundlegende Fragen und sehen Sie, ob Sie für eine Kostenübernahme in Frage kommen.
Muss Ihre Krankenfahrt genehmigt werden?
Hier beantworten wir die häufigsten Fragen rund um das Thema Krankenfahrten, Genehmigungen und die Abwicklung mit den Krankenkassen. Kosten und Eigenanteil inklusive Zuzahlungsrechner. Von der richtigen Antragstellung bis hin zu den Rechten und Pflichten – wir klären alle offenen Punkte.
Um Ihnen den Prozess zu erleichtern, zeiten wir Ihnen hier wichtige
Formulare und Anträge zur Verfügung, die Sie für eine Krankenfahrt benötigen. So sind Sie optimal auf den nächsten Schritt vorbereitet.
Wenn Sie aufgrund eines Unfalls, einer schweren Erkrankung oder Pflegebedürftigkeit nicht in der Lage sind, alleine und ohne medizinische Betreuung zum Arzt oder ins Krankenhaus zu fahren, können Sie einen Krankentransport beantragen. Ihr Arzt stellt Ihnen dafür eine Verordnung aus, die auch als Transportschein oder Krankentransportschein bezeichnet wird. Mit dieser Verordnung übernimmt Ihre Krankenkasse die Kosten für den Transport. In einigen Fällen müssen Sie die Verordnung jedoch vorab bei Ihrer Krankenkasse zur Genehmigung einreichen.
Krankentransporte werden dann verordnet, wenn aufgrund von Krankheit oder Unfall die Mobilität eingeschränkt ist und medizinische oder fachliche Betreuung erforderlich ist.
Beispiele hierfür sind Fahrten
Ein Krankentransport mit medizinischer Fachkraft und eine Krankenfahrt mit Helfer unterscheiden sich darin, dass beim Krankentransport eine medizinische Fachkraft (beispielsweise ein Sanitäter) den Transport begleitet, während bei einer Krankenfahrt ein Helfer assistiert (beispielsweiser der Taxifahrer), jedoch keine medizinische Fachausbildung benötigt. Der Krankentransport wird auch als qualifizierter Krankentransport bezeichnet, während die Krankenfahrt mit dem Taxi als unqualifizierter Krankentransport bekannt ist. Die Fachkraft im Krankentransport kann medizinische Betreuung und Unterstützung während der Fahrt leisten, während der Helfer, in der Regel der Taxifahrer, bei der Krankenfahrt vorwiegend beim Ein- und Aussteigen hilft und begleitende Hilfe leistet.
Der unqualifizierte Krankentransport
Für den Transport wird in der Regel ein Taxi oder Mietwagen ohne Sanitäter Begleitung verordnet.
Der qualifizierte Liegendtransport wird mit einem Krankentransportwagen (KTW) und oder medizinisch-fachliche Betreuung und gegebenenfalls Einrichtung verwordnet. Für den unqualifizierten Liegendtransport wird in der Regel ein Taxi oder Mietwagen ohne Sanitäter Begleitung verordnet.
Ein Krankentransport oder eine Krankenfahrt kann
Die meisten Krankenfahrten werden sitzend im Taxi durchgeführt. Ein zusammenklappbarer Rollstuhl und Gepäck können in der Regel jederzeit mitgeführt werden.
Hierbei kommt ein speziell umgebautes Rollstuhl-Taxi zum Einsatz.
Mit dem Tragestuhl, der von einem speziellem Krankentransportunternehmen gestellt wird, kann der Patient sicher transportiert werden.
Ein Liegendtransport kann mit und ohne Sanitäter Begleitung vom Arzt verordnet werden.
Sie können jederzeit eine Krankenfahrt mit dem Taxi über unser Buchungsportal, einfach telefonisch oder per WhatsApp bestellen.
Das Taxi ist in der Regel die beste Wahl. Die Taxifahrer kennen die Bedürfnisse ihrer Fahrgäste sehr genau und leisten entsprechend begleitende Hilfe.
Krankenfahrten mit dem Taxi werden grundsätzlich ohne medizinisch-fachliche Betreuung verordnet. Die Entscheidung darüber trifft der behandelnde Arzt und stellt Ihnen entsprechend einen Transportschein oder Taxischein aus.
Krankentransporte werden dann verordnet, wenn aufgrund von Krankheit oder Unfall die Mobilität eingeschränkt ist und medizinische oder fachliche Betreuung erforderlich ist.
Beispiele hierfür sind Fahrten
Die Verordnung wird von Ihrem Arzt ausgestellt. Eventuell ist noch eine Genehmigung der Krankenkasse nötig, wenn die Krankenfahrt als genehmigungspflichtige Fahrt verordnet wird.
Wenn Sie in Koblenz oder Umgebung eine Krankenfahrt benötigen, dann sind wir Ihr zuverlässiger Partner. Wir bieten professionelle und qualitativ hochwertige Krankenfahrten zu fairen Preisen an. Unser Team besteht aus erfahrenen und gut geschulten Fahrern, die mit dem Umgang von Patienten vertraut sind. Wir bringen Sie sicher und bequem zu Arztterminen, Klinikaufenthalten, Therapiesitzungen oder auch zu anderen medizinischen Einrichtungen.
Wir halten Sie stets zu den neuesten Entwicklungen zum Thema Krankenfahrten auf dem Laufenden. Entdecken Sie auch unser Krankenfahrten-Glossar mit interessanten Artikeln rundum die Krankenbeförderung…
Erfahren Sie mehr darüber,
Bis auf eine kleine Zuzahlung können Sie kostenlos mit uns zur Behandlung fahren, wenn die Fahrt vom Arzt verordnet wird. Gesetzlich festgelegt und vom Bundesgesundheitsministerium veröffentlicht.
Zitat: "Die Krankenkasse übernimmt die Kosten für Fahrten, wenn sie im Zusammenhang mit einer Leistung der Krankenkasse aus zwingenden medizinischen Gründen notwendig sind. Neben Kosten für Fahrten zur stationären Behandlung können unter bestimmten Voraussetzungen auch Kosten für Fahrten zur ambulanten Behandlung übernommen werden. Das betrifft zum Beispiel die Fahrten zur Strahlentherapie, zur Chemotherapie und zur ambulanten Dialysebehandlung. Die Ausnahmefälle hat der G-BA in der
Krankentransport-Richtlinie festgelegt". (Fahrkosten, o. D.-b, Abgerufen am 17. Februar 2023).
Kosten für Privatversicherte: Die Kosten für die Beförderung sind von Ihnen vorab zu leisten und können je nach Vertrag von Ihrer Versicherung übernommen werden. Ihr Taxiunternehmen vor Ort wird Ihnen ein Angebot unterbreiten und die Taxifahrten in Rechnung stellen.
Kann ich mich von den Zuzahlungen für die Fahrten befreien lassen? Mit dem Zuzahlungsrechner der Techniker Krankenkasse können Sie das ganz einfach überprüfen.
Versicherte haben 10 Prozent des Fahrpreises, mindestens 5 Euro und maximal 10 Euro pro Fahrt, jedoch nie mehr als die tatsächlich entstandenen Kosten als gesetzliche Zuzahlung selbst zu tragen. Bei Fahrkosten müssen die Zuzahlungen auch für Kinder und Jugendliche geleistet werden.
Jeder Patient ist gesetzlich dazu verpflichtet, Zuzahlungen bis zur persönlichen Belastungsgrenze zu leisten.
Ermitteln Sie die Höhe der Zuzahlung einfach mit dem Zuzahlungsrechner.
Die Belastungsgrenze liegt bei 2% der jährlichen Bruttoeinnahmen zum Lebensunterhalt. Bei chronisch Kranken, die wegen derselben Krankheit in Dauerbehandlung sind, wird nur 1% der jährlichen Bruttoeinnahmen zum Lebensunterhalt herangezogen.
Für die Belastungsgrenze werden alle Zuzahlungen für Arznei- und Verbandsmittel, Fahrkosten und Heilmittel, die Zuzahlungen im Krankenhaus, bei stationären Vorsorge- und Reha-Leistungen sowie weitere Hilfsmittel einbezogen.
Patienten, die ihre persönliche Belastungsgrenze erreichen, werden auf Antrag für den Rest des Kalenderjahres von weiteren Zuzahlungen von der Krankenkasse freigestellt. Die Krankenkasse erstellt dann eine entsprechende Bescheinigung für die Befreiung aus.
Viele Krankenkassen bieten die Möglichkeit, die Zuzahlungsbefreiung durch Vorabzahlung der 1%- oder 2%- Belastungsgrenze schon im Voraus zu erhalten. Wegen der Schwierigkeit der Berechnung ist zwingend die Beratung bei der Krankenkasse zu empfehlen.
Bitte rufen Sie Ihre Krankenkasse an, damit diese Ihnen den passenden Antrag per Post zusenden Kann.
Um schnell herauszufinden, ob eine Zuzahlungsbefreiung für Sie sinnvoll ist, nutzen Sie einfach den Zuzahlungsrechner der TK.
Wann werden Kosten zur stationären Behandlung übernommen?
Liegt eine Verordnung für einen Krankentransport vom Krankenhaus nach Hause oder umgekehrt vor und ist eine stationäre Behandlung oder Nachbehandlung geplant, übernimmt die Krankenkasse die Kosten dafür. In diesem Fall ist die Krankenfahrt genehmigungsfrei. Es sei denn, eine bestimmte Entfernung zur Behandlungsstätte wird überschritten. Diese liegt in der Regel bei mehr als 150 Kilometer für die einfache Fahrt.
Wann werden Kosten zur ambulanten Behandlung übernommen?
Einfach zu verstehen ist es nicht, ob die Kosten für Ihre Krankenfahrt übernommen werden. Die Fahrt zur ambulanten Behandlung beispielsweise wird in der Regel nicht übernommen. Die Ausnahme von dieser Regel wären dann Fahrten zur Chemotherapie, die allerdings vorab von der Krankenkasse genehmigt werden müssen, obwohl Sie einen gesetzlichen Anspruch auf Kostenübernahme haben. Wie Sie es sich vielleicht denken können, gibt es von dieser Ausnahme eine weitere Ausnahme, die solche Fahrten ohne vorherige Genehmigung der Krankenkasse ermöglichen. Alles klar? Für den gesunden Fahrgast nachvollziehbar, wenn er sich mit dem Thema beschäftigt. Für den bereits gesundheitlich angeschlagenen oder hilfsbedürftigen Fahrgast auch? Prüfen Sie hier einfach die Genehmigungspflicht oder fragen Sie Ihren Arzt oder die Krankenkasse. Auch wir helfen Ihnen gerne weiter und geben Ihnen Tipps und Information!
Mit dem Taxi kostenlos zu Ihrer Uniklinik, so geht's
Wir sorgen dafür, dass Ihre Taxifahrt zum Arzt oder in die nächste Uniklinik bequem und sicher ist.
Wir prüfen, ob Ihre Krankenkasse die Kosten übernimmt und kümmern uns bei Bedarf um alle erforderlichen Genehmigungen für die Fahrt und lassen uns die entsprechenden Unterlagen direkt von der Krankenkasse zusenden. Eventuelle Zuzahlungen können Sie bequem beim Fahrer in Bar oder mit EC-Karte bezahlen. Bei größeren Eigenanteilen erstellen wir Ihnen auch gern eine Rechnung.
Mit den gesetzlichen Krankenkassen rechnen wir als Rahmenvertragpartner direkt ab.
Werden Sie gesund, wir kümmern uns um den Rest!
Mit dem Taxi kostenlos zu Ihrer medizinischen Behandlung, so geht's
Wir sorgen dafür, dass Ihre Taxifahrt zum Arzt oder in die nächste Uniklinik bequem und problemlos ist. Dazu kümmern wir uns bei Bedarf um alle erforderlichen Genehmigungen für die Fahrten und lassen uns die entsprechenden Unterlagen direkt von Ihrer Krankenkasse zusenden.
Mit den gestzlichen Krankenkassen rechnen wir als Rahmenvertragpartner direkt ab. Eventuelle Zuzahlungen können Sie bequem beim Fahrer in Bar oder mit EC-Karte bezahlen. Bei größeren Eigenanteilen erstellen wir Ihnen auch gern eine Rechnung.
Den genauen Ablauf der Fahrt und eventuelle Wartezeiten vor Ort spreche wir mit Ihnen direkt ab. Auch Begleitpersonen sind ohne weitere Zuzahlung jederzeit möglich.
Weiterhin übernehmen wir Fahrten
zur Strahlen- und Chemotherapie
zur Dialyse
zur Kur oder zur Reha
zu ambulanten Operationen und Eigenblutspenden
in diverse Tageskliniken, Unikliniken oder sonstigen Gesundheitseinrichtungen.
Mit dem Taxi aus Koblenz kostenlos zur Dialyse, so geht's
Dialysefahrten gehören seit vielen Jahren zu unserem Leistungsangebot. Die Fahrten werden nach Genehmigung direkt mit dem zuständigem Kostenträger aberechnet.
Mit dem Taxi kostenlos zur Bestrahlung, so geht's
Eine Strahlentherapie (Radiotherapie) umfasst wiederkehrende Behandlungen über einen vorab festgelegten Zeitraum. Der Terminplan einer Strahlentherapie variiert dabei von Patient zu Patient. Möglich sind Bestrahlungen einmal täglich, an fünf Tagen hintereinander gefolgt von einer 2-tägigen Pause. Auch ein- bis 3-malige Bestrahlungen wöchentlich sind bei bestimmten Therapien üblich.
Der genaue Behandlungsplan wird von der Praxis für Strahlentherapie festgelegt und mit dem Patienten abgestimmt. Damit sind die Bestrahlungstermine vorab bekannt und die Fahrten termingerecht von uns eingeplant werden.
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Erstellt am 28.01.2023 | Zuletzt geändert am 04.10.2023
QUELLENVERZEICHNIS
GKV-Spitzenverband. (o. J.). Fahrkosten / Krankentransport.
Gkv-spitzenverband.de. Abgerufen 28. Januar 2023, von https://www.gkv-spitzenverband.de/krankenversicherung/ambulante_leistungen/fahrkosten_krankentransport/fahrkosten_krankentransport.jsp
MOLO – Mobilität & Logistik Rheinland-Pfalz e.V. ist der Dachverband der rheinland-pfälzischen Verkehrs-, Transport- und Logistikbranche. Mitgliederinfo 29.09.2023
Krankentransport-Richtlinie.
(o. J.). G-ba.de. Abgerufen 28. Januar 2023, von https://www.g-ba.de/richtlinien/25/
Zuzahlungsrechner: Errechnen Sie Ihre Zuzahlungsgrenze.
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Techniker Krankenkasse. (o. D.).
Ihre Krankenversicherung: Techniker Krankenkasse. Die Techniker. https://www.tk.de/techniker
Taxi-Fahrpreis.de. (o. D.-c). Taxi-Fahrpreis
Der Taxirechner » Jetzt Taxikosten berechnen. TAXI FAHRPREIS. https://www.taxi-fahrpreis.de/
Bleib sicher. Fahr Taxi.
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