Es gibt genehmigungspflichtige (beispielweise ambulante Fahrten zur Onkologie oder Strahlentherapie) und genehmigungsfreie (beispielsweise Entlassungsfahrten) Krankenfahrten. Sollte Ihre Krankenbeförderung vorab genehmigt werden müssen, stellen wir gerne den Antrag für Sie.
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