Krankenfahrten | Zuzahlung / Eigenanteil
Gesetzliche Grundlagen
- (Krankentransport-Richtlinien)
- (vgl. § 92 Abs.1 SGB V).
- § 60 Fünftes Buch Sozialgesetzbuch (SGB V)
Zuzahlung oder Eigenanteil
Versicherte müssen einen Teil der Beförderungskosten selbst bezahlen.
Wer muss die Zuzahlung leisten?
Alle gesetzlich versicherte Patienten leisten zu jeder Krankenfahrt eine Zuzahlung oder einen Eigenanteil. Die Höhe der Leistung ist gesetzlich festgelegt.
Wieviel muss der Versicherte zur Krankenfahrt hinzu zahlen?
Die Höhe der Zuzahlung beträgt je Fahrt (je Hinfahrt und je Rückfahrt) 10% der Beförderungskosten einer Beförderung, mindestens jedoch 5 Euro, aber höchstens 10 Euro.
Kostet die Fahrt weniger als 5 Euro, ist der Fahrpreis komplett selbst zu zahlen.
Wie hoch ist die persönliche Belastungsgrenze?
Belastungsgrenze für Zuzahlungen
Die Belastungsgrenze liegt bei 2% der jährlichen Bruttoeinnahmen zum Lebensunterhalt. Bei chronisch Kranken, die wegen derselben Krankheit in Dauerbehandlung sind, wird nur 1% der jährlichen Bruttoeinnahmen zum Lebensunterhalt herangezogen.
Für die Belastungsgrenze werden alle Zuzahlungen für Arznei- und Verbandsmittel, Fahrkosten und Heilmittel, die Zuzahlungen im Krankenhaus, bei stationären Vorsorge- und Reha-Leistungen sowie weitere Hilfsmittel einbezogen.
Antrag auf Befreiung von der Zuzahlung
Patienten, die ihre persönliche Belastungsgrenze erreichen, werden auf Antrag für den Rest des Kalenderjahres von weiteren Zuzahlungen von der Krankenkasse freigestellt. Die Krankenkasse erstellt dann eine entsprechende Bescheinigung für die Befreiung aus. Nehmen Sie einfach Kontakt mit Iher Krankenkasse auf.
Allgemeine Fragen zu Krankenfahrten mit dem Taxi
Hallo. Sie haben Fragen? Im Folgenden finden Sie einige Antworten.