Gesetzliche Grundlagen
Versicherte müssen einen Teil der Beförderungskosten selbst bezahlen.
Alle gesetzlich versicherte Patienten leisten zu jeder Krankenfahrt eine Zuzahlung oder einen Eigenanteil. Die Höhe der Leistung ist gesetzlich festgelegt.
Die Höhe der Zuzahlung beträgt je Fahrt (je Hinfahrt und je Rückfahrt) 10% der Beförderungskosten einer Beförderung, mindestens jedoch 5 Euro, aber höchstens 10 Euro.
Kostet die Fahrt weniger als 5 Euro, ist der Fahrpreis komplett selbst zu zahlen.
Die Belastungsgrenze liegt bei 2% der jährlichen Bruttoeinnahmen zum Lebensunterhalt. Bei chronisch Kranken, die wegen derselben Krankheit in Dauerbehandlung sind, wird nur 1% der jährlichen Bruttoeinnahmen zum Lebensunterhalt herangezogen.
Für die Belastungsgrenze werden alle Zuzahlungen für Arznei- und Verbandsmittel, Fahrkosten und Heilmittel, die Zuzahlungen im Krankenhaus, bei stationären Vorsorge- und Reha-Leistungen sowie weitere Hilfsmittel einbezogen.
Patienten, die ihre persönliche Belastungsgrenze erreichen, werden auf Antrag für den Rest des Kalenderjahres von weiteren Zuzahlungen von der Krankenkasse freigestellt. Die Krankenkasse erstellt dann eine entsprechende Bescheinigung für die Befreiung aus. Nehmen Sie einfach Kontakt mit Iher Krankenkasse auf.
Hallo. Sie haben Fragen? Im Folgenden finden Sie einige Antworten.
Die Höhe der Zuzahlung beträgt je Fahrt (je Hinfahrt und je Rückfahrt) 10% der Beförderungskosten einer Beförderung, mindestens jedoch 5 Euro, aber höchstens 10 Euro.
Kostet die Fahrt weniger als 5 Euro, ist der Fahrpreis komplett selbst zu zahlen.
Die Belastungsgrenze liegt bei 2% der jährlichen Bruttoeinnahmen zum Lebensunterhalt. Bei chronisch Kranken, die wegen derselben Krankheit in Dauerbehandlung sind, wird nur 1% der jährlichen Bruttoeinnahmen zum Lebensunterhalt herangezogen.
Patienten, die ihre persönliche Belastungsgrenze erreichen, werden auf Antrag für den Rest des Kalenderjahres von weiteren Zuzahlungen von der Krankenkasse freigestellt. Die Krankenkasse erstellt dann eine entsprechende Bescheinigung für die Befreiung aus. Nehmen Sie einfach Kontakt mit Ihrer Krankenkasse auf.
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