Fachbegriffe zum Thema Krankenfahrten und
Krankentransport-Richtlinien (§7) einfach erklärt. In diesem Glossar finden Sie Erläuterungen zu wichtigen Begriffen der Krankenbeförderung und aus dem Bereich Verordnung einer Krankenbeförderung durch den behandelnden Arzt mit dem Taxi. Wir geben Antworten!
Krankenfahrten sind genehmigungsfrei
1. Zur stationären Behandlung
2. Zur ambulanten OP, wenn dadurch ein Klinikaufenthalt verkürzt oder vermieden werden kann.
3. Wer über den Pflegegrad 4 und 5 oder eine Schwerbehinderung mit dem Merkzeichen "aG", "BI" oder "H" verfügt, kann für medizinisch notwendige Fahrten zum Arzt oder Zahnarzt auch ohne vorherige Erlaubnis seiner gesetzlichen Krankenkasse ein Taxi nehmen, für das die Kasse anschließend die Kosten übernimmt.
Genehmigungspflichtige Krankenfahrten
Fahrten zur ambulanten Behandlung.
§ 7 Krankenfahrten
Einfach erklärt: Das sind Fahrten ohne Sanitäter Begleitung. Sogenannter unqualifizierter Krankentransport.
(1) Krankenfahrten sind Fahrten, die mit öffentlichen Verkehrsmitteln, privaten Kraftfahrzeugen, Mietwagen oder Taxen durchgeführt werden. Zu den Mietwagen zählen z.B. auch Wagen mit behindertengerechter Einrichtung zur Beförderung von Rollstuhlfahrern.
Taxischein
Die Verordnung einer Krankenbeförderung wird umgangssprachlich auch als "Taxischein" oder "Transportschein" bezeichnet.
Unqualifizierter Krankentransport
Das sind Krankenfahrten gem. §7 Krankentransport-Richtlinien ohne Sanitäter Begleitung.
Verordnung einer Krankenbeförderung
Das ist die Krankenfahrt auf Rezept, die ein Artz aus medizinschen Gründen verordnen kann. Beispielsweise mit einem Taxi.
Transportschein
Einfach erklärt: Ein anderes Wort für Taxischein oder Verordnung eine Krankenbeförderung
Für jede Krankenfahrt mit einem Taxi oder Mietwagen muss eine „Verordnung einer Krankenbeförderung“ vorliegen. Umgangssprachlich nennt man die „Verordnung einer Krankenbeförderung“ auch Transportschein. oder Taxischein.
PBefG - nichtamtliches Inhaltsverzeichnis. (o. D.). Abgerufen am 25. Februar 2023, von https://www.gesetze-im-internet.de/pbefg/
Krankentransport-Richtlinie - Gemeinsamer Bundesausschuss. (o. D.). Abgerufen am 25. Februar 2023, von https://www.g-ba.de/richtlinien/25/
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