Abkürzung
PBefG
Taxizentralen sind aus Deutschlands Städten kaum wegzudenken. Rund um die Uhr befördern sie Fahrgäste von A nach B. Ob morgens um fünf Uhr oder am späten Abend: Taxis der Zentrale fahren jederzeit und überall hin. Für Fahrgäste ist das praktisch - die Versorgung der Bevölkerung ist gewährleistet und der Gesetzgeber sorgt dafür, dass die Taxifahrt immer sicher ist. Fahrer werden regelmäßig auf ihre Gesundheit und persönliche Zuverlässigkeit hin überprüft und Fahrzeuge müssen jedes Jahr über den Tüv. Taxiunternehmer haben Betriebspflicht und die Fahrpreise sind im Taxitarif festgeschrieben.
Die Taxizentrale organisiert in einem bestimmten Gebiet und auch in Koblenz den Einsatz von Taxis, die ihr angeschlossen sind. Sie nimmt Anfragen von Fahrgästen hauptsächlich per Telefon an und leitet sie meist per Funk an freie Fahrer weiter.
Die Beförderungspflicht ist neben der Tarifpflicht und der Betriebspflicht eine von drei Hauptpflichten die für jedes Taxiunternehmen im Personenbeförderungsgesetz geregelt sind.
Hallo. Sie haben Fragen? Im Folgenden finden Sie einige Antworten.
Etwa 80 Prozent aller Taxis in Deutschland sind einer der etwa 500 Taxizentralen angeschlossen. Fast in jeder Stadt gibt es mindestens eine Taxizentrale, die meist als Genossenschaft organisiert ist.
Der Taxifahrer erhält in der Regel den gesetzlichen Mindestlohn je Stunde. Wer nachts fährt, der bekommt dazu noch einen Nachtzuschlag.
Das Arbeitszeitgesetz regelt die Arbeitszeit, wie lange angestellte Taxifahrer arbeiten dürfen. Zwischen den Schichten müssen elf Stunden Freizeit eingehalten werden und in der Woche dürfen nicht mehr als 48 Stunden gearbeitet werden.
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