Worttrennung
Be|för|de|rungs|pflicht
Beförderungspflicht einfach erklärt: Alle Taxifahrer müssen jeden Fahrgast befördern, der gefahren werden möchte. Es sei denn, die Fahrt geht über das Pflichtfahrgebiet hinaus oder es gibt einen triftigen Grund für eine Ablehnung.
Die Beförderungspflicht ist neben der Tarifpflicht und der Betriebspflicht eine von drei Hauptpflichten für jedes Taxiunternehmen. Dürfen Taxifahrer dennoch einen Fahrgast ablehnen? Und wie sieht es bei der Mitnahme von Tieren aus?
Rechtlich gesehen dürfen Taxifahrer eine Beförderung innerhalb ihres Pflichtfahrgebiets grundsätzlich nicht verweigern. Ihre Pflicht zur Beförderung ergibt sich hierbei aus § 22 PBefG (Personenbeförderungsgesetz) i. V. m. § 13 BOKraft
(Verordnung über den Betrieb von Kraftfahrunternehmen im Personenverkehr).
Wenn die Sicherheit und Ordnung des Betriebs nicht gewährleistet ist, kann und muß sogar eine Beförderung abgelehnt werden. Beispielsweise wollt mir mal ein Fahrgast mit einer lebenden Schlange um den Hals zusteigen. Die Beförderung war für mich unzumutbar. Auch offensichtlich aggressive Fahrgäste unter Drogen- oder Alkoholeinfluss werden regelmäßig in den Nachtschichten von Taxifahrern abgelehnt. Nach § 15 II BOKraft dürfen auch Fahrgäste abgelehnt werden, wenn sie z. B. Gegenstände bei sich führen, die aus dem Kfz ragen würden, geruchsbelästigend sind oder leicht entzündlich sind.
Wer ohne triftigen Grund die Beförderung verweigert, beispielsweise weil die Wegstrecke zu kurz ist, begeht eine Ordnungswidrigkeit. Verweigert der Taxifahrer ohne triftigen Grund die Beförderung eines Fahrgastes, begeht er eine Ordnungswidrigkeit gemäß § 61 I Nr. 3c PBefG. Gegen ihn kann eine Geldbuße von bis zu 10.000 Euro festgesetzt, vgl. § 61 II PBefG.
Hallo. Sie haben Fragen? Im Folgenden finden Sie einige Antworten.
Einfach erklärt: Innerhalb bestimmter Gebiete, der sogenannten Pflichtfahrgebiete, haben Taxifahrer eine sog. Beförderungspflicht. Das heißt, der Fahrer muss jeden Fahrgast fahren, es sei denn triftige Gründe sprechen dagegen. Beispielsweise bei aggressiven Fahrgästen sollte die Fahrt abgelehnt werden.
Beispielsweise gilt die Beförderungspflicht auch für die Mitnahme von Hunden.
Sie haben freie Taxiwahl! Es bleibt Ihnen überlassen, mit welchem Taxi Sie fahren möchten.
Nein müssen Sie nicht. Sie können sich Ihr Taxi jederzeit aussuchen.
Wenn die Sicherheit der Fahrt beispielsweise bei aggressiven Fahgästen nicht gewährleistet werden kann, darf der Fahrgast auch abgelehnt werden.
Innerhalb des Pflichtfahrgebiet muss jede Fahrt ausgeführt werden. Das betrifft auch Kurzfahrten.
Die Führerscheinstelle der jeweiligen Stadt- oder Gemeindeverwaltung ist Aufsichtsbehörde für den Gelegenheitsverkehr mit Taxen. Diese vergeben die Genehmigung für den Betrieb von Taxen und sind auch Ansprechpartner bei Beschwerden.
Taxifahrer sind verpflichtet, den kürzesten Weg zu fahren, es sei denn der Fahrgast wünscht etwas anderes.
So viel, wie im Kofferraum verstaut werden kann, ohne dass die Verkehrssicherheit gefährdet ist.
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