Beförderungspflicht_Taxi

TAXI | Befoerderungspflicht

Worttrennung

Be|för|de|rungs|pflicht

Beförderungspflicht: Was ist das? Dürfen Fahrgäste auch abgelehnt werden?

Beförderungspflicht einfach erklärt: Alle Taxifahrer müssen jeden Fahrgast befördern, der gefahren werden möchte. Es sei denn, die Fahrt geht über das Pflichtfahrgebiet hinaus oder es gibt einen triftigen Grund für eine Ablehnung.

Die Beförderungspflicht ist neben der Tarifpflicht und der Betriebspflicht eine von drei Hauptpflichten für jedes Taxiunternehmen. Dürfen Taxifahrer dennoch einen Fahrgast ablehnen? Und wie sieht es bei der Mitnahme von Tieren aus?


Pflicht zur Beförderung gilt für jeden Taxifahrer. Immer und überall im Pflichtfahrgebiet.

Rechtlich gesehen dürfen Taxifahrer eine Beförderung innerhalb ihres Pflichtfahrgebiets grundsätzlich nicht verweigern. Ihre Pflicht zur Beförderung ergibt sich hierbei aus § 22 PBefG (Personenbeförderungsgesetz) i. V. m. § 13 BOKraft (Verordnung über den Betrieb von Kraftfahrunternehmen im Personenverkehr).


Keine Pflicht bei Gefahr! Eine Beförderung kann auch verweigert werden.

Wenn die Sicherheit und Ordnung des Betriebs nicht gewährleistet ist, kann und muß sogar eine Beförderung abgelehnt werden. Beispielsweise wollt mir mal ein Fahrgast mit einer lebenden Schlange um den Hals zusteigen. Die Beförderung war für mich unzumutbar. Auch offensichtlich aggressive Fahrgäste unter Drogen- oder Alkoholeinfluss werden regelmäßig in den Nachtschichten von Taxifahrern abgelehnt. Nach § 15 II BOKraft dürfen auch Fahrgäste  abgelehnt werden, wenn sie z. B. Gegenstände bei sich führen, die aus dem Kfz ragen würden, geruchsbelästigend sind oder leicht entzündlich sind.


Wenn die Beförderung grundlos verweigert wird hat das Folgen.

Wer ohne triftigen Grund die Beförderung verweigert, beispielsweise weil die Wegstrecke zu kurz ist, begeht eine Ordnungswidrigkeit. Verweigert der Taxifahrer ohne triftigen Grund die Beförderung eines Fahrgastes, begeht er eine Ordnungswidrigkeit gemäß § 61 I Nr. 3c PBefG. Gegen ihn kann eine Geldbuße von bis zu 10.000 Euro festgesetzt, vgl. § 61 II PBefG.


Allgemeine Fragen zur Beförderungspflicht


Hallo. Sie haben Fragen? Im Folgenden finden Sie einige Antworten. 

  • Darf ein Taxifahrer Fahrgäste ablehnen?

    Einfach erklärt:  Innerhalb bestimmter Gebiete, der sogenannten Pflichtfahrgebiete, haben Taxifahrer eine sog. Beförderungspflicht. Das heißt, der Fahrer muss jeden Fahrgast fahren, es sei denn triftige Gründe sprechen dagegen. Beispielsweise bei aggressiven Fahrgästen sollte die Fahrt abgelehnt werden.

  • Müssen Tiere im Taxi mitgenommen werden?

    Beispielsweise gilt die Beförderungspflicht auch für die Mitnahme von Hunden. 

  • Kann ich mir ein Taxi aussuchen?

    Sie haben freie Taxiwahl! Es bleibt Ihnen überlassen, mit welchem Taxi Sie fahren möchten.

  • Muss immer das erste Taxi genommen werden?

    Nein müssen Sie nicht. Sie können sich Ihr Taxi jederzeit aussuchen.

  • Dürfen betrunkene Fahrgäste abgelehnt werden?

    Wenn die Sicherheit der Fahrt beispielsweise bei aggressiven Fahgästen nicht gewährleistet werden kann, darf der Fahrgast auch abgelehnt werden.

  • Besteht Beförderungspflicht bei Kurzstrecken?

    Innerhalb des Pflichtfahrgebiet muss jede Fahrt ausgeführt werden. Das betrifft auch Kurzfahrten.

  • Steit mit dem Taxifahrer, an wen kann ich mich wenden?

    Die Führerscheinstelle der jeweiligen Stadt- oder Gemeindeverwaltung ist Aufsichtsbehörde für den Gelegenheitsverkehr mit Taxen. Diese vergeben die Genehmigung für den Betrieb von Taxen und sind auch Ansprechpartner bei Beschwerden.

  • Der Taxifahrer fährt einen Umweg, muss der bezahlt werden?

    Taxifahrer sind verpflichtet, den kürzesten Weg zu fahren, es sei denn der Fahrgast wünscht etwas anderes. 

  • Wieviel Gepäck muss ein Taxi mitnehmen?

    So viel, wie im Kofferraum verstaut werden kann, ohne dass die Verkehrssicherheit gefährdet ist.

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