Worttrennung
Be|triebs|pflicht
Betriebspflicht einfach erklärt: Der Unternehmer hat eine Betriebspflicht für das Taxi. Die Betriebspflicht bedeutet, dass das Fahrzeug in der Betriebssitzgemeinde des Unternehmens bereit gehalten (einsatzfähig) werden muss.
Die Betriebspflicht ist neben der Tarifpflicht und der Beförderungspflicht eine von drei Hauptpflichten für jedes Taxiunternehmen.
Geregelt ist die Betriebpflicht in § 21 PBefG - Betriebspflicht
So stehts im Gesetz § 21 PBefG - Betriebspflicht "Der Unternehmer ist verpflichtet, den ihm genehmigten Betrieb aufzunehmen und während der Geltungsdauer der Genehmigung den öffentlichen Verkehrsinteressen und dem Stand der Technik entsprechend aufrechtzuerhalten."
Einfach erklärt: Es besteht ein öffentliches Interesse an der Versorgung mit Taxen für die Bevölkerung und dementsprechend sind die Inhaber einer Genehmigung für den Taxenverkehr verpflichtet den Betrieb aufrecht zu erhalten.
Hallo. Sie haben Fragen? Im Folgenden finden Sie einige Antworten.
Die Genehmigungsbehörde kann den Unternehmer befristet von seiner Betriebspflicht befeien, wenn ihm die Erfüllung der Betriebspflicht nicht mehr möglich ist oder ihm dies unter Berücksichtigung seiner wirtschaftlichen Lage, einer ausreichenden Verzinsung und Tilgung des Anlagekapitals und der notwendigen technischen Entwicklung nicht mehr zugemutet werden kann.
Von dieser Regelung hatten viele Unternehmen in der Anfangsphase der Corona-Krise gebrauch gemacht. So konnten zumindes ein Teil der Kosten eingespart werden, da kaum noch Umsatzerlöse erzielt werden konnten.
Es besteht ein öffentliches Interesse an der Versorgung der Bevölkerung mit Taxen. Ob als Krankebeförderer, Schienenersatzverkehr oder Gelegenheitsverkehr als Ergänzung zum Linienvekehr.
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