Informationen und Tipps zum Thema Krankenfahrten von Taxiunternehmen Dirk Schwartz in Koblenz. Hier finden Sie Antworten.
Sie müssen zur Chemo-, Strahlen- oder Immuntherapie und fragen sich, ob das mit eigenem Auto erlaubt ist? Viele Patienten wissen nicht, wie mobil sie mit ihrem Auto sein dürfen, ohne den Versicherungsschutz zu verlieren. Auf jeden Fall sind mögliche Einschränkungen durch die Bahndlung oder Krankheit mitunter Grund genug gegen die Fahrerlaubnis-Verordnung zu verstoßen. Im Zweifel sollte man auf Alternativen umsteigen oder sich die Fahrfähigkeit vom Arzt bescheinigen lassen.
Über die Fahreignung besser mit dem Arzt sprechen.
Vorsorgepflicht für Verkehrsteilnehmer
Wenn Sie von einer onkologischen Erkrankung betroffen sind oder einer anderen schweren Erkrankung sprechen Sie über das Thema Fahreignung am besten mit Ihrem Arzt. Alle Verkehrsteilnehmer sind verpflichtet, eigenverantwortlich zu prüfen, ob sie in der Lage sind, ein Fahrzeug sicher zu führen. Dann sind Sie schon mal Ihrer Vorsorgepflicht nachgekommen.
Informelle Abklärung
Die informelle Abklärung der Fahreignung wird nicht im Auftrag der Fahrerlaubnisbehörde/Führerscheinstelle durchgeführt. Diese Abklärung ist vertraulich und führt nicht zum Entzug des Führerscheins. Eventuell kann der Nachweis genügen, dass Sie der Vorsorgepflicht nachgekommen sind. Allerdings ist die informelle Abklärung keine amtliche Abklärung und dadurch möglicherweise nicht rechtsverbindlich. Ihr Arzt wird Ihnen sicherlich mehr dazu sagen können.
Fahreignungsprüfung
Wenn die Fahreignung dauerhaft oder vorübergehend beeinträchtigt ist, sind Sie gemäß Fahrelaubnis-Verordung verpflichtet diese überprüfen zu lassen.
Alle Verkehrsteilnehmer sind verpflichtet, eigenverantwortlich zu prüfen, ob sie in der Lage sind, ein Fahrzeug sicher zu führen (§ 2 Abs. 1 FeV). Gemäß der Fahrerlaubnis-Verordnung ist das Einnehmen von Betäubungsmitteln wie Schmerztabletten eine Ursache möglicher Einschränkungen. Selbst mit dem Auto fahren sollte man sich vorab gut überlegen, denn im Schadensfall kann es sein, dass die Kraftfahrzeugverischerung für die entstandenen Kosten gar nicht oder nur teilweise aufkommt.
Nicht erst seit der Pandemie wissen wir, dass die Fahrt für Krebspatienten mit öffentlichen Vekehrsmitteln nicht ratsam ist. Insbesondere Patienten, deren Immunsystem herunter gefahren ist, sollten bei der Wahl des Verkehrsmittel obacht geben. Bus und Bahn mit vielen Fahrgästen sind von Patienten mit schwachem Immunsystem nicht die beste Wahl.
Den Taxischein oder die "Verordnung einer Krankenbeförderung" stellt Ihnen der Arzt aus.
Fahrten zur ambulanten onkologischen Chemo- oder Strahlentherapie mit dem Taxi werden von der gesetzlichen Krankenkasse übenommen. Lediglich ein Eigenanteil ist selbst zu zahlen.
Ihr behandelnder Arzt verordnet Ihnen eine Krankenfahrt.
Diese Verordnung muss dann von Ihrer Krankenversicherung vorab genehmigt werden.
Sobald Ihnen die Genehmigung vorliegt, können Sie bei dem Taxiunternehmen Ihrer Wahl eine Krankenfahrt bestellen.
Ein gutes Taxiunternehmen hilft Ihnen bei der Genehmigung Ihrer Krankenfahrt. Wir mach das für Sie.
Quellen
Verordnung über die Zulassung von Personen zum Straßenverkehr (Fahrerlaubnis-Verordnung - FeV). (o. D.). Abgerufen am 1. März 2023, von https://www.gesetze-im-internet.de/fev_2010/BJNR198000010.html
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