Personenbeförderungsgesetz_Taxi

TAXI | Personenbeförderungsgesetz

Abkürzung

PBefG

Personenbeförderungsgesetz

Das Personenbeförderungsgesetz (PBefG) regelt die entgeltliche und geschäftsmäßige Beförderung von Fahrgästen im Straßenverkehr. Das Gesetz gilt für Omnibusse, Straßenbahnen sowie für Kraftfahrzeuge im Linien- und Gelegenheitsverkehr und somit auch für Taxis, Mietwagen und Fahrdienstmitarbeiter.

Die Beförderungspflicht ist neben der Tarifpflicht und der Betriebspflicht eine von drei Hauptpflichten für jedes Taxiunternehmen die im Personenbeförderungsgesetz geregelt sind.

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