AKTUELLE INFORMATION
Informationen von Taxiunternehmen Dirk Schwartz
Hier erfahren Sie mehr über die Regelung beim Thema Kostenübernahme für Krankenfahrten.
Thema Kostenübernahme Fahrkosten
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Die gute Nachricht: Das Taxi zur Behandlung kann vom Arzt als Krankenbeförderung verordnet werden.
Die weniger gute Nachricht: Trotz Verordnung müssen einige Fahrten nochmal vorab von der Krankenkasse genehmigt werden. Erst dann werden die Kosten bis auf ihre gesetzliche Zuzahlung übernommen. Bis auf den Eigenanteil, die gesetzliche Zuzahlung, können Sie nach der Genehmigung kostenlos mit dem Taxi zur Behandlung fahren.
Zitat: "Die Krankenkasse übernimmt die Kosten für Fahrten, wenn sie im Zusammenhang mit einer Leistung der Krankenkasse aus zwingenden medizinischen Gründen notwendig sind. Neben Kosten für Fahrten zur stationären Behandlung können unter bestimmten Voraussetzungen auch Kosten für Fahrten zur ambulanten Behandlung übernommen werden. Das betrifft zum Beispiel die Fahrten zur Strahlentherapie, zur Chemotherapie und zur ambulanten Dialysebehandlung. Die Ausnahmefälle hat der G-BA in der Krankentransport-Richtlinie festgelegt". (Fahrkosten, o. D.-b, Abgerufen am 17. Februar 2023).
Stationäre/teilstationäre Behandlung oder ambulante Operation
Der Arzt verordnet Ihnen eine Fahrt zu einer stationären oder teilstationären Behandlung im Krankenhaus oder einer ambulanten Operation. In der Regel sind diese Fahrten durch Ihre Krankenkasse genehmigungsfrei.
Ihr Arzt verordnet Ihnen eine ambulanten Behandlung. Sie müssen die Fahrkosten vorab von ihrer Krankenkasse genehmigen lassen. Unter bestimmten Voraussetzungen ist eine Genehmigung nicht erforderlich.
Genehmigungsfreie Fahrten, die deshalb notwendig sind, weil Sie
Genehmigungspflichtige Fahrten zur ambulanten Behandlung, weil Sie
zur Dialysebehandlung oder zur onkologischen Chemo- oder Strahlentherapie fahren müssen.
Ambulant und Genehmigungsfrei, weil Sie
besitzen einen Schwerbehindertenausweis mit dem Merkzeichen "BI", "aG" oder "H", oder
Sie haben den Pflegegrad 4 oder 5, oder
Sie haben den Pflegegrad 3 und sind ärztlich bestätigt dauerhaft in Ihrer Mobilität eingeschränkt.
Wenn Sie nicht schon von der Zuzahlung befreit sind, tragen Sie für jede Krankenfahrt einen Eigenateil. Zitat: "Für diese Fahrten gelten die allgemeinen Zuzahlungsregelungen: zehn Prozent des Fahrpreises, aber höchstens zehn Euro und mindestens fünf Euro pro Fahrt, jedoch nie mehr als die tatsächlich entstandenen Kosten. Bei Fahrkosten müssen die Zuzahlungen auch für Kinder und Jugendliche geleistet werden". (Fahrkosten, o. D.-c)
Der Gesetzgeber hat auch hier alles geregelt. Unter Umständen können Sie sich von der Zuzahlung befreien lassen, oder bekommen die Mehrkosten am Jahresende von Ihrer gesetzlichen Krankenversicherung auf Antrag erstattet. Nutzen Sie einfach den Zuzahlungsrechner der TK, der Ihnen sehr schnell Auskunft über die persönliche Zuzahlungsgrenze erteilt.
Das Gesundheitsministerium legt die Zuzahlungsgrenze wie folgt fest. Zitat: "
Die Versicherten müssen in einem Kalenderjahr nicht mehr als zwei Prozent der Bruttoeinnahmen zum Lebensunterhalt als Zuzahlung leisten.
Für Versicherte, die wegen derselben schwerwiegenden Krankheit in Dauerbehandlung sind, oder beispielsweise chronisch kranke Patientinnen und Patienten, die an einem strukturierten Behandlungsprogramm teilnehmen, gilt eine Grenze von einem Prozent der Bruttoeinnahmen zum Lebensunterhalt.
Bei Bezieherinnen und Beziehern von Sozialhilfe gilt der Regelsatz des Haushaltsvorstands als Berechnungsgrundlage für die Ermittlung der Belastungsgrenze für die gesamte Bedarfsgemeinschaft. Die unten angegebenen Freibeträge können daher nicht zusätzlich geltend gemacht werden.
Die Belastungsgrenzen gelten auch für Bewohnerinnen und Bewohner von Alten- und Pflegeheimen". (Zuzahlung, o. D.)
GKV-Spitzenverband. (o. J.). Fahrkosten / Krankentransport.
Gkv-spitzenverband.de. Abgerufen 28. Januar 2023, von https://www.gkv-spitzenverband.de/krankenversicherung/ambulante_leistungen/fahrkosten_krankentransport/fahrkosten_krankentransport.jsp
Krankentransport-Richtlinie.
(o. J.). G-ba.de. Abgerufen 28. Januar 2023, von https://www.g-ba.de/richtlinien/25/
Zuzahlungsrechner: Errechnen Sie Ihre Zuzahlungsgrenze.
(o. D.). Die Techniker. https://www.tk.de/techniker/meine-tk/zuzahlungsrechner-2132440
Techniker Krankenkasse. (o. D.).
Ihre Krankenversicherung: Techniker Krankenkasse. Die Techniker. https://www.tk.de/techniker
Taxi-Fahrpreis.de. (o. D.-c). Taxi-Fahrpreis
Der Taxirechner » Jetzt Taxikosten berechnen. TAXI FAHRPREIS. https://www.taxi-fahrpreis.de/
Bleib sicher. Fahr Taxi.
(2021, 29. September). Bleib Sicher - Fahr Taxi. https://www.fahr-taxi.de/
Fahrkosten. (o. D.-c).
App Title. Abgerufen am 17. Februar 2023, von https://www.bundesgesundheitsministerium.de/fahrkosten.html
Zuzahlung. (o. D.).
App Title. Abgerufen am 17. Februar 2023, von https://www.bundesgesundheitsministerium.de/zuzahlung-krankenversicherung.html
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